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Ein Phänomen zwischen Definition und Realität

Klima als Fluchtursache

Artikel von Paula Fischer und Finn Harmsen

Santa Cruz del Islote ist die am dichtesten besiedelte Insel des San-Bernardo-Archipels. Sie liegt nur knapp über dem Meeresspiegel. Foto: Santiago Aldana Rivera

Der wissenschaftliche Konsens deutet darauf hin, dass sich der Klimawandel negativ auf unsere Ökosysteme auswirkt und schwerwiegende Folgen für das Leben der Menschen mit sich bringt. Die Folge ist, dass vulnerable Bevölkerungsgruppen durch die Auswirkungen des Klimawandel gewaltsam aus ihrer Heimat vertrieben werden. Allerdings gibt es nach wie vor nur wenige Erkenntnisse darüber, inwieweit der Klimawandel Menschen zu Geflüchteten macht und wie viele Menschen über Grenzen hinweg und innerhalb ihrer eigenen Länder vertrieben werden. Das vorliegende Dossier behandelt das Thema der klimabedingten Vertreibung anhand von zwei Texten aus der aktuellen Ausgabe „Für Vielfalt“. Paula Fischer beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Klimageflüchtete und Finn Harmsen stellt ein Fallbeispiel aus Kolumbien zum Umgang mit Klimaflucht vor.

1. Das untergehende Dorf Shishmaref auf der Insel Sarichef im Norden Alaskas. Hier leben überwiegend Inuit, die bereits mehrfach ihre Umsiedlung beschlossen haben. Sie gelten als erste Umweltflüchtlinge Nordamerikas. Foto: Bering Land Bridge National Preserve/Wikipedia CC BY 2.0

1 – Definitionen mit lebensbedrohlichen Folgen
Von Paula Fischer

Die Diskussionen über Klimaflüchtlinge und ihre Anerkennung gewinnen an Aufmerksamkeit, doch ein internationaler Konsens besteht noch lange nicht.

Flutkatastrophen, Dürren, im Meer versinkende Inseln. In Bangladesch und Vietnam übersalzen die Ackerflächen durch steigende Meeresspiegel, während andere südasiatische und afrikanische Länder mit zunehmenden Dürren und Extremwetterereignissen kämpfen. Diese Umweltveränderungen führen dazu, dass Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden. Doch wenn von Geflüchteten die Rede ist, dann oftmals nicht in Verbindung mit dem Klimawandel, sondern vor allem bezogen auf Kriege. Dabei verursachen Naturkatastrophen schon heute mehr als dreimal so viele Vertriebene wie Gewalt oder Konflikte. Expert*innen erwarten zudem, dass sich Umweltkatastrophen in den nächsten Jahren verschlimmern und häufen werden.

Eigentlich sind die Rechte von Geflüchteten durch die 1951 erstellte Genfer Flüchtlingskonvention geregelt, die von einem Großteil aller Länder unterzeichnet wurde. Konkret werden darin Geflüchtete als Menschen beschrieben, die aufgrund ihrer Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Meinung verfolgt und gezwungen werden, ihre Heimat zu verlassen. Menschen, die ein ähnliches Schicksal aufgrund von Klimaveränderungen und Umweltkatastrophen erleiden, sind in der Flüchtlingskonvention nicht aufgeführt. Dadurch steht ihnen kein ähnlicher internationaler Schutz zu.

Kein Schutz für Klimaflüchtlinge?
Laut der UNO-Flüchtlingshilfe sahen sich im Jahr 2024 rund 45,8 Millionen Menschen gezwungen, ihre Heimat aufgrund von klimabedingten Umweltveränderungen und Katastrophen zu verlassen. Ein Großteil von ihnen bleibt als Binnenvertriebene in ihrem Herkunftsland. Nur die wenigsten fliehen über Ländergrenzen hinaus.

Erster Klimawandelkonflikt
Einzig der Fall, dass sie vor durch Umweltkatastrophen verursachten politischen Konflikten fliehen, würde Menschen als Geflüchtete kategorisieren und in den Schutzmechanismus der Konvention aufnehmen. Tatsächlich ist das in vielen Fällen wahrscheinlich, da häufig Länder besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind, in denen ohnehin eine angespannte Situation und politische Instabilität herrschen. Interne Konflikte werden durch Lebensmittel- oder Wasserknappheit verstärkt und können leichter in kriegsähnliche Zustände ausarten.

Der Krieg in Darfur ist ein bekanntes Beispiel dafür und wird von einigen als „erster Klimawandelkonflikt“ bezeichnet. Durch die Ausweitung der Sahara und dadurch bedrohte Lebensgrundlagen haben sich in den letzten Jahrzehnten die Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ohnehin im Konflikt stehenden gesellschaftlichen Gruppen im Sudan verstärkt. Das Beispiel zeigt: Das Zusammenspiel von verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gründen bewegt Menschen zur Flucht und selten ein einziger Grund. Viele Wissenschaftler*innen kritisieren aus diesem Grund die starre Definition von Geflüchteten, in der Auswirkungen des Klimawandels nicht berücksichtigt werden.

Die Weltkarte zeigt Gebiete, in denen auf Grund des Klimawandels lokale Umweltveränderung zu Klimaflucht führen könnten. Quelle: KVDP/Wikipedia CC-BY-SA-3.0

Sorge um Verwässerung des Geflüchtetenkonzeptes
Sollte die Genfer Flüchtlingskonvention also reformiert werden? Verschiedene internationale Organisationen sprechen sich dagegen aus. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) vermeidet es, von Klimaflüchtlingen zu sprechen und benennt sie als „Personen, die auf Grund von Katastrophen oder Umweltveränderungen aus ihrer Heimat vertrieben wurden“. Sie begründen dies mit der Sorge, das Konzept „Geflüchtete“ könnte verwässert werden, und somit alle damit verbundenen Rechte, die momentan ohnehin untergraben werden, sobald die Kategorie um Klimaflüchtlinge erweitert werde.

Auch die Environmental Justice Foundation argumentiert, dass neue Schutzmechanismen, angepasst an die besondere Situation von Klimaflüchtlingen, erarbeitet werden müssen, anstatt die bestehende Konvention zu erweitern. Mit diesem Anliegen beschäftigt sich unter anderem die 2015 gegründete Nansen-Initiative über ihre Plattform für „Disaster Displacement“. Sie haben das Ziel, einen regionenübergreifenden, einheitlichen Umgang mit durch Klimawandel vertriebenen Menschen zu entwickeln.

Europarat erkennt Klimaveränderung als Fluchtgrund an
Weitere positive Aussichten gab auch die Resolution des Europarates von 2019, welche entschied, dass die Mitgliedsstaaten dennoch eine Verpflichtung haben, bessere Politiken zu entwickeln, um mit Klimaflüchtlingen umzugehen. Somit erkennt der Rat Klimaveränderung und ihre Folgen als valide Gründe zur Flucht an und betont, dass die Menschen den internationalen Schutz verdienen. Außerdem wird die spezielle Verantwortung der Industriestaaten, die Teil des Europarates sind, gegenüber den Ländern des Globalen Südens hervorgehoben, da sie maßgeblich zum Klimawandel beigetragen haben, der nun zur Fluchtursache für Menschen aus diesen Regionen wird. Obwohl die Entscheidungen des Europarates nicht bindend sind und darum kaum genug Kraft haben, sich tatsächlich in allen Mitgliedsstaaten durchzusetzen, symbolisieren sie die zunehmende Aufmerksamkeit für Klimaflüchtlinge und ihre Anerkennung.

Extreme Klimagefährdung nimmt zu
Im Jahr 2020 urteilte auch der UN-Menschenrechtsausschuss, Umweltursachen seien nicht zwangsläufig ein alleiniger Grund für Geflüchtete, Asyl zu erhalten. Dennoch dürften Staaten Menschen nicht in ein Land zurückschicken, in dem klimabedingte Zustände ihr Überleben gefährden. Dabei wurde entschieden, dass Individuen keine Verpflichtung den Staaten gegenüber haben, Beweise für die direkte Gefährdung ihres Lebens anzubringen, sondern dass plötzlich eintretende Ereignisse wie sich langsam entwickelnde Prozesse gleichermaßen als Grund für Asylanträge gelten. Dies wurde als bedeutender Meilenstein für den Schutz von Klimaflüchtlingen gesehen. Dennoch blieben internationale Reaktionen darauf zwiegespalten. Wenige Wochen später verkündete die Bundesregierung beispielsweise, dass sie Klimaflüchtlinge als solche nicht anerkennen werde und ihnen somit auch keine besonderen Schutzmaßnahmen zustehen würden. In ihrer Meldung bezog sie sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention und deren Definition von Geflüchteten und widersprach dem vorausgegangenen Urteil des UN-Menschenrechtsausschusses. Das zeigt: Eine internationale Anerkennung von Klimaflüchtlingen scheint noch weit entfernt.

Die Vereinten Nationen nehmen an, dass bis 2040 die Anzahl der Länder, die von extremer Klimagefährdung betroffen sind, von 3 auf 65 steigen werden). Somit wird dieses Thema zunehmend an Bedeutung gewinnen, und mit den steigenden Temperaturen werden auch die Zahlen der zur Flucht gezwungenen Menschen steigen.

Häufig sind es sozial und wirtschaftlich benachteiligte Menschen, die in unmittelbarer Nähe von Flussufern leben müssen und daher besonders stark von Überschwemmungen betroffen sind. Foto: Juan Sebastian Echeverry/Flickr CC BY 2.0

2 – Wenn das Wasser steigt …
Von Finn Harmsen

Klimabedingte Vertreibung ist keine Seltenheit mehr, und dennoch leiden viele Betroffene weiterhin unter dem Problem der fehlenden rechtlichen Anerkennung. Ohne klar definierten rechtlichen Status bleibt ihnen der Zugang zu Schutz und Betreuung versagt. Kolumbien widmet sich diesem Problem und zeigt, dass ein anderer Umgang mit klimabedingter Vertreibung möglich ist.

Ende Mai 2015 müssen Ana Librada Niño de Mendoza und ihr Ehemann José Noé Mendonza Bohórquez aus ihrem Zuhause fliehen. Nach Tagen unablässigen Regens treten die Flüsse im Nordosten Kolumbiens über die Ufer. Ihr Hof, nahe Saravena, einer kleinen Stadt im kolumbianischen Bundesstaat Arauca, unweit der venezolanischen Grenze, steht unter Wasser.

Überschwemmungen sind in der Region nicht ungewöhnlich. Der Río Arauca und seine zahlreichen Nebenflüsse treten während der Regenzeit immer wieder über ihre Ufer. Sie überschwemmen das angrenzende Land – und sichern so seit Generationen die Fruchtbarkeit der Böden. Doch 2015 sprengen die Wassermassen dieses Gleichgewicht: Heftige Niederschläge lassen Flüsse unkontrolliert anschwellen, ganze Landstriche werden überflutet. Das Ehepaar kann sich nur mit Hilfe anderer in Sicherheit bringen. Ihr Haus wird zerstört, die Ernte vernichtet, das Vieh geht verloren.

Der Klimawandel als Fluchtursache
Wenn in Deutschland von den Folgen des Klimawandels gesprochen wird, stehen Flucht und Migration selten im Mittelpunkt. Dabei sind sie längst Realität. Auch in Kolumbien zeigt sich diese Entwicklung immer deutlicher. Allein im Jahr 2023 mussten rund 350.000 Menschen infolge von Überschwemmungen, Stürmen und anderen klimatischen Ereignissen ihre Heimat verlassen – 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Erstmals wurden damit mehr Menschen durch klimatische Faktoren vertrieben als durch bewaffnete Konflikte. Und die Entwicklung dürfte sich weiter verschärfen: Schon bei einer globalen Erwärmung von 1,5 Grad könnte sich die Zahl der von Überschwemmungen betroffenen Menschen in Kolumbien laut Weltklimarat mehr als verdoppeln.

Vertriebene ohne Rechte
Trotz dieser Entwicklung hinkt die Gesetzgebung weltweit hinterher – bislang hat kaum ein Staat den Klimawandel rechtlich als Fluchtursache anerkannt. In Kolumbien wurde Vertreibung lange ausschließlich im Kontext des bewaffneten Konflikts verstanden. Entsprechend waren Schutz, Betreuung und Maßnahmen zur Wiedergutmachung auf diese Opfergruppe beschränkt. Wer durch Überschwemmungen, Stürme oder andere klimatische Ereignisse vertrieben wurde, fiel durchs Raster. Der Staat reagierte zwar auf den Notfall und gewährte Katastrophenhilfe – ein rechtlicher Rahmen, welcher den Status der Vertriebenen definiert und ihren Zugang zu Betreuung, Schutz und Unterstützung geregelt hätte, fehlte jedoch.

Ein Ehepaar zieht vor Gericht
Diese Erfahrung mussten auch Ana Librada Niño de Mendoza und José Noé Mendonza Bohórquez machen. Nachdem sie infolge der Überschwemmungen dazu gezwungen waren, ihr Zuhause zurückzulassen, stellten sie bei der staatlichen Einrichtung für die Betreuung von Opfern des bewaffneten Konflikts (Unidad para la Atención y Reparación Integral para las Víctimas (UARIV)) einen Antrag auf Anerkennung als Opfer von Zwangsvertreibung.

Als die UARIV ihnen die damit einhergehenden Leistungen verwehrte, zog das forsche Ehepaar mit einer sogenannten tutela, einer in Kolumbien weit verbreiteten Verfassungsbeschwerde, vor Gericht. In ihrer Klage machen sie deutlich, dass ihnen zentrale Rechte verwehrt werden: das Recht auf Wohnen, auf Arbeit, auf Nahrung und ein Existenzminimum. Auch ihr Recht auf Leben und persönliche Sicherheit sei gefährdet gewesen, da der Staat nicht angemessen auf die durch die Überschwemmungen entstandenen Risiken reagiert habe. Vor allem aber sahen sie sich um ihr Recht auf Gleichbehandlung beeinträchtigt. Während Opfer des bewaffneten Konflikts staatliche Unterstützung erhalten, blieb ihnen diese Hilfe versagt – obwohl sie ebenfalls alles verloren hatten. Ihre Forderung ist einfach: als Vertriebene anerkannt zu werden – und Zugang zu den gleichen Rechten und Hilfen zu erhalten, wie andere zwangsweise Vertriebene.

Kolumbianische Einsatzkräfte im Flutgebiet. Foto: National Police of Colombia/Wikipedia CC BY-SA 2.0

Ein wegweisendes Urteil
Und tatsächlich: Im April 2024 – fast zehn Jahre nachdem Ana Librada Niño de Mendoza und José Noé Mendonza Bohórquez als Opfer von verheerenden Überschwemmungen aus ihrem Zuhause vertrieben wurden – erkennt das kolumbianische Verfassungsgericht klimabedingte Vertreibung als eine Form der Zwangsvertreibung an, welche die Menschenrechte der betroffenen Personen in intensiver und multidimensionaler Weise verletzt. In dem wegweisenden Urteil gibt das Gericht den Klagenden daher recht. Als Opfer von Zwangsvertreibung haben sie, ebenso wie Opfer von Vertreibung im Kontext bewaffneter Konflikte, Anspruch auf Zugang zu staatlichen Schutzsystemen und Leistungen. Wer durch Überschwemmungen oder andere Folgen der Klimakrise seine Lebensgrundlage verliert, darf nicht länger rechtlich benachteiligt werden.

Das Gericht geht aber noch weiter: Es verpflichtet den Staat, eine umfassende Politik zum Umgang mit klimabedingter Vertreibung zu entwickeln. Damit nimmt Kolumbien eine Vorreiterrolle in der Region ein – und setzt ein Signal, das über das Land hinausstrahlt.

Kolumbien als Vorreiter
Im Dezember 2025 reagiert die kolumbianische Regierung auf das Urteil. Als erstes Land Lateinamerikas erkennt Kolumbien klimabedingte Vertreibung rechtlich an. Menschen, die – wie Ana Librada Niño de Mendoza und José Noé Mendonza Bohórquez – durch Naturkatastrophen oder andere klimatische Veränderungen vertrieben wurden, werden nun offiziell als Opfer von Zwangsvertreibung anerkannt und haben Anspruch auf staatlichen Schutz und Unterstützung.

Mehr als zehn Jahre nach ihrer Flucht zeigt ihr Fall Wirkung. Statt schutzlos in einer rechtlichen Grauzone zu sein, haben Menschen, denen in Zukunft ein ähnliches Schicksal widerfährt, jetzt klar definierte Rechte. Gleichzeitig sollen präventive Maßnahmen gegen zukünftige klimabedingte Vertreibung unternommen werden, um diese im besten Fall zu verhindern, oder aber angemessen auf sie reagieren zu können.

Höchste Eile – Härtetest für neues Gesetz
Die Dringlichkeit des neuen Gesetzes zeigt sich bereits jetzt. Im Februar dieses Jahres führen historische Niederschläge in mehreren Bundesstaaten Kolumbiens zu massiven Überschwemmungen. Mehr als 250.000 Menschen sind betroffen, Tausende müssen ihre Häuser verlassen. Präsident Petro spricht von Ereignissen „in nie zuvor dagewesenem Ausmaß“. Die heftigen Niederschläge überraschten vielerorts, da sich das Land eigentlich noch in der Trockenzeit befand. Für das neue Gesetz ist dies der erste Härtetest. Ob die versprochenen Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen greifen, wird sich nun in der Praxis zeigen.

Umsiedlung unausweichlich?
Klar ist: Schon 2017 wurde die erste Insel des San-Bernardo-Archipels vom Meer verschluckt, weitere werden folgen. Für viele Bewohner*innen geht es längst nicht mehr um den Erhalt ihrer Heimat, sondern um die Frage, wann sie diese verlassen müssen. Das neue Gesetz schafft auch dafür erstmals eine rechtliche Grundlage. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort müssen jetzt ein Fahrplan für die nächsten Jahre sowie akute Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Ob es gelingt, Umsiedlungen sozial gerecht zu gestalten und die Betroffenen wirksam zu schützen, ist offen.

Wo das Wasser bereits bis zu den Füßen steht
Besonders prekär ist die Situation auf den karibischen Inseln Kolumbiens. Viele liegen nur wenige Meter über dem Meeresspiegel und sind den Folgen der Erderwärmung unmittelbar ausgesetzt. Was dies für die Insel-Bewohner*innen bedeutet, zeigt sich bereits jetzt: Immer häufiger werden die Inseln überflutet. Auf dem Archipel San Bernardo stehen einige Inseln mittlerweile bereits bei Flut unter Wasser. Häuser werden beschädigt, selbst die Schule ist immer wieder betroffen. Dennoch bleiben staatliche Maßnahmen bislang überschaubar. Viele Bewohner*innen wurden daher selbst aktiv: In lokalen Initiativen errichten sie provisorische Dämme aus Muscheln, um die Wellen abzuhalten, und pflanzen Mangroven, um die Küsten zu stabilisieren.

Die Geschichte der Mendozas, aber auch die Situation auf San Bernardo und in anderen Teilen Kolumbiens, zeigen: Schon heute beeinflusst die Klimakrise das Leben vieler Menschen in drastischer, multidimensionaler Weise. Weil die rechtliche Anerkennung des Klimawandels als Fluchtgrund fehlt, werden Betroffene unzureichend geschützt und grundlegender Rechte beraubt. Kolumbien hat dies erkannt, und die Rechte sowie den Status von Klimaflüchtlingen gestärkt. Weitere Länder sollten folgen und bestehende Lücken schließen. Im Kampf gegen die Klimakrise muss neben dem Schutz der Umwelt immer auch der der Menschenrechte mitgedacht werden.

[Info]
Paula Fischer ist freie Mitarbeiterin bei der GfbV.
Finn Harmsen absolviert ein Praktikum im Referat Indigene Völker der GfbV.