Bozen, Göttingen, 16. August 2024
Vor einer neuen Eskalation der Diskriminierung gegen die indigenen Maasai in Tansania vor den bevorstehenden Lokalwahlen sowie den für 2025 geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen warnt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV). „Zehntausende Bürgerinnen und Bürger in Tansania, die überwiegend Angehörige der Maasai sind, wurden aus dem Prozess der Wählerregistrierung ausgeschlossen. Betroffen sind 25 Dörfer in elf Bezirken, die alle in der Ngorongoro Conservation Area liegen“, berichtet Sarah Reinke, Leiterin der Menschenrechtsarbeit der GfbV am Freitag in Göttingen.
„Diese Entscheidung, den Maasai eines ihrer fundamentalen Rechte zu nehmen, ist Teil der Vertreibungskampagne gegen die Maasai in Ngorongoro . Sie zeigt einmal mehr, wie weit die tansanische Regierung unter Präsidentin Samia Suluhu Hassan zu gehen bereit ist, um ihre Ziele durchzusetzen“, sagt Reinke.
Die GfbV appelliert an den EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, diesen Schritt gegenüber der Regierung Tansanias zu verurteilen und zu fordern, dass die Maasai wählen dürfen. „Die EU hat über Jahre Programme zum Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Tansania finanziert. Diese Verletzung der demokratischen Grundprinzipien durch die tansanische Regierung darf die EU keinesfalls hinnehmen. Wie will sie ihre Programme und finanzielle Unterstützung dafür rechtfertigen, wenn einer ganzen Gruppe grundlegende Voraussetzungen für demokratische Teilhabe einfach vorenthalten werden?“, fragt Reinke.
Seit 2019 vertreibt die tansanische Regierung die Maasai aus zwei Naturschutzgebieten im Serengeti-Ökosystem. Teilweise unter Anwendung von direkter Gewalt werden sie durch den Entzug von sozialen Versorgungseinrichtungen aus ihrer Heimat verdrängt.
Gemeinsam mit dem Netzwerk MISA (Maasai International Solidarity Alliance), in dem lokale und internationale Organisationen wie zum Beispiel FIAN, Survival International und die Gesellschaft für bedrohte Völker zusammenarbeiten, fordern die Maasai die Regierung in Tansania auf, ihre Entscheidung unverzüglich zu widerrufen und alle Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen 25 Dörfer in die Wählerlisten aufzunehmen sowie alle Maßnahmen, die der gezielten Vertreibung der Maasai dienen, unverzüglich zu beenden.