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Tag der Menschenrechte (10. Dezember): Menschenrechte bleiben ein täglicher Kampf

Bozen, Göttingen, 5. Dezember 2023

Tag der Menschenrechte

Am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember erinnert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) an die unverbrüchliche Universalität der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die vor nunmehr 75 Jahren verkündet wurde. „Nach wie vor müssen Menschen für die Rechte streiten, die ihnen eigentlich unbestritten zustehen. Besonders für Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten sowie indigener Völker ist das ein täglicher Kampf“, erklärt Christoph Hahn, GfbV-Referent für Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „So kämpft der Maasai-Aktivist und Rechtsanwalt Joseph Oleshangay gegen die gewalttätigen Vertreibungen der Maasai-Gemeinschaften im Norden Tansanias. Diese Verbrechen im Namen des Naturschutzes zeigen, dass nicht nur autoritäre Staaten Menschenrechte kompromittieren, verletzen und brechen.“ Für seinen Kampf wird Joseph Oleshangay am 10. Dezember der Menschenrechtspreis der Stadt Weimar verliehen.

Oleshangay setzt sich seit Jahren für die Rechte der Maasai-Gemeinschaften in den Naturschutzgebieten Ngorongoro und Loliondo im Norden des Landes ein. Die Lebensweise der Maasai steht unter Druck. Ihre Rinder werden konfisziert und verkauft, wenn die Hirten nicht ausreichend Geld haben, um sie von den Naturschutzbehörden auszulösen. „Die Maasai-Gemeinschaften werden dadurch systematisch verarmt. Wenn sie ihre Rinder nicht finanzieren können, profitieren findige Geschäftsleute, die sich das Vieh zu absurden Schnäppchenpreisen aneignen. Währenddessen verlangt man von den Maasai Wucherpreise“, so Hahn. Maasai verdienen ihren Unterhalt in der Regel durch den Verkauf der Kühe. Werden diese jedoch konfisziert, können sie die Finanzmittel für die Ablöse nicht aufbringen.

Joseph Oleshangay vertritt in unzähligen Gerichtsfällen Maasai. Er gibt ihnen damit die rechtsstaatliche Teilhabe, die ihnen zusteht. Allein im vergangenen Jahr hat Oleshangay über 10 Klagen eingereicht, wodurch 159 Maasai wieder freikamen, die bei Protesten gegen gewalttätige Vertreibungen aus ihren Heimatgebieten durch tansanische Sicherheitskräfte widerrechtlich verhaftet wurden. Erst kürzlich erreichte er, dass die Berufungskammer des Ostafrikanischen Gerichtshofes die Vertreibung der Maasai aus dem Grenzgebiet des Serengeti-Nationalparks für unzulässig erklärte. „Mutig und unerschrocken kämpft Joseph Oleshangay für die Selbstermächtigung der Maasai, vernetzt sie in Tansania im Kampf gegen ihre eigene Regierung, die sie unter dem Deckmantel des Naturschutzes vertreibt“, so Hahn.