Von Tessa Hofmann
Am 20. August stellte die neugewählte Regierung Nikol Paschinjans ihren Entwurf für ihr Handeln im Zeitraum 2026-2031 vor. Menschenrechtler und zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen kritisieren vor allem die Einführung des nicht näher definierten Begriffs „spirituelle Sicherheit“. Er wird als neue Priorität des armenischen Regierungshandelns bezeichnet und bezieht sich auf die Armenisch-Apostolische Kirche, deren „Reform“ als Frage der nationalen Sicherheit dargestellt wird.
Insbesondere sieht das Programm ausdrücklich die Absetzung des Katholikos aller Armenier, Garegin II., die Wahl eines Katholikos Locum Tenens, die Verabschiedung einer neuen Kirchenverfassung sowie die anschließende Wahl eines neuen Katholikos vor. Das wäre der Höhepunkt einer seit 2020 eskalierenden Auseinandersetzung zwischen dem kirchlichen und dem Regierungsoberhaupt.
Der Katholikos macht Paschinjan für die Niederlage von 2020 und für die Preisgabe Bergkarabachs 2023 verantwortlich und forderte seinen Rücktritt. Paschinjan reagierte mit der gleichen Forderung an den Katholikos. 2025 und 2026 wurden Bischöfe festgenommen und angeklagt, Ausreiseverbote verhängt. Am 7. August begann ein Strafverfahren gegen den Katholikos und sechs Hierarchen wegen angeblicher Missachtung des Urteils eines weltlichen Gerichts, das die Wiedereinsetzung eines abgesetzten, regierungsnahen Bischofs verlangt.
„Die Aufnahme der Absetzung des Katholikos in das Fünfjahresprogramm der Regierung hebt diesen Prozess jedoch auf eine neue Ebene“, kommentierte Tigran Grigorjan für die Initiative Democracy Watch, zu der sich die Initiative CivilNet und das Regionale Zentrum für Demokratie und Sicherheit zusammengeschlossen haben. „Diese Agenda war bereits im Wahlprogramm der Regierungspartei enthalten und hatte auch damals bereits ernsthafte Bedenken ausgelöst. Während die Aufnahme in ein Wahlprogramm jedoch mit etwas Gutwillen als Teil der Wahlkalkulationen und der politischen Agenda der Regierungspartei interpretiert werden könnte, hebt die Aufnahme in das Regierungsprogramm das Thema faktisch auf die Ebene der staatlichen Politik.
Dies widerspricht sowohl der Verfassung der Republik Armenien als auch den Gesetzen zur Religionsfreiheit und zu religiösen Organisationen, die die jeweiligen Rollen des Staates und der religiösen Institutionen klar definieren. Es widerspricht zudem den internationalen Verpflichtungen Armeniens in Bezug auf Religionsfreiheit und die Autonomie religiöser Organisationen.
Besonders aufschlussreich ist die verwendete Terminologie. Durch die Einführung des Begriffs ‚geistige Sicherheit‘ stellt die Regierung einen grundsätzlich religiösen und persönlichen Bereich als Angelegenheit der nationalen Sicherheit dar. Dieses Konzept ist weitaus charakteristischer für autoritäre oder totalitäre Systeme als für demokratische Regierungsführung.
Der Begriff der geistigen Sicherheit wurde von solchen Regimen, insbesondere von der russischen Regierung, ausgenutzt, um die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien zu untergraben und abweichende Meinungen zu unterdrücken, indem diese Akteure als Bedrohung für die moralischen Grundlagen der Gesellschaft dargestellt wurden.
Die Konfrontation der Regierung mit der Kirchenleitung wird zudem mit dem Begriff der ‚hybriden Bedrohungen‘ umschrieben. Dies ist zunehmend zu einer pauschalen Rechtfertigung für staatliche Eingriffe geworden: Wann immer die Regierung Maßnahmen ergreifen will, die sich im Rahmen des Gesetzes sonst nur schwer rechtfertigen ließen, beruft sie sich auf die nationale Souveränität oder hybride Bedrohungen, um diese zu legitimieren.
Dies ist ein klassisches Beispiel für die ‚Sekuritisierung‘ politischer Prozesse. Indem die Regierung ein Thema als Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellt, schafft sie eine Rechtfertigung für außerordentliche politische Eingriffe in einen Bereich, der sonst außerhalb des normalen Handlungsrahmens des Staates liegen würde.
Indem sie ihre Konfrontation mit der Kirchenführung als Versuch darstellt, zu verhindern, dass die Kirche zu einer Hochburg für hybride Kriegsführung durch externe Akteure wird, versucht die Regierung, den verfassungswidrigen Charakter dieses Vorgehens zu rechtfertigen und zu rationalisieren.
Die tatsächlichen Fakten stützen diese Rechtfertigung jedoch nicht. Seit Beginn der aktiven Phase der Konfrontation zwischen der Regierungspartei und der Kirchenführung wurden mehrere Strafverfahren gegen hochrangige Geistliche und den Katholikos selbst eingeleitet. Doch keiner dieser Fälle beruht auf Vorwürfen der Spionage, der Zusammenarbeit mit oder der Verbindungen zu ausländischen Regierungen.
Die Aufnahme solcher Bestimmungen in das Fünfjahresprogramm der Regierung weckt daher Bedenken, die über die Zukunft der Armenisch-Apostolischen Kirche hinausgehen. Es ist eine weitere Episode im umfassenderen Prozess des demokratischen Rückschritts in Armenien.
Darüber hinaus untergräbt die Aufnahme solcher Bestimmungen die Glaubwürdigkeit und den institutionellen Charakter des Regierungsprogramms selbst. Anstatt die Politik und die Prioritäten für die Staatsführung darzulegen, enthält das Dokument eine spezifische innenpolitische Agenda der Regierungspartei, einschließlich eines expliziten Fahrplans zur Absetzung eines religiösen Oberhaupts, wodurch die Grenze zwischen den Aufgaben der Regierung und den parteipolitischen Interessen der regierenden politischen Kraft verwischt wird.“
Isabella Sargsyan, eine internationale Expertin für Glaubensfreiheit, erklärte, dass der Staat gemäß der internationalen Rechtspraxis und den Leitlinien des Europarats nicht in religiöse Angelegenheiten eingreifen darf und innerhalb einer religiösen Organisation keine Gruppe gegenüber einer anderen bevorzugen darf. Sie fügte hinzu: „Wann immer sich ein nationaler Sicherheitsdienst in das religiöse Leben einmischt, wenn bestimmte Geistliche unter Druck gesetzt werden, wenn Details aus dem Privatleben von Geistlichen online veröffentlicht werden, verstößt dies gegen das Völkerrecht.“
Diaspora-Politik
Ihrem Aktionsplan zufolge beabsichtigt die armenische Regierung, ihre Beziehungen zur weltweiten Diaspora neu zu definieren und sie auf Paschinjans Ideologie des „wahren Armeniens“ auszurichten. Dieses Konzept sieht vor, die Bestrebungen nach einer Rückführung in – oder der Wiedererlangung der Kontrolle über – historisch von Armeniern besiedelte Regionen wie Karabach und Westarmenien aufzugeben und sich stattdessen darauf zu konzentrieren, die Republik Armenien als Heimat für alle Armenier zu positionieren. Andersdenkende werden als Revanchisten bezeichnet.
Das Konzept des „wahren Armeniens“ wird in der Diaspora vielfach kritisiert und von vielen als defätistische Politik ohne historische Gerechtigkeit angesehen, doch die Regierung argumentiert, es sei der einzige Weg, um angesichts externer Herausforderungen zu überleben.
Der Aktionsplan sieht vor, dass Bildungs- und Kulturbeziehungen zur Integration zwischen Armenien und der Diaspora beitragen sollen, und verspricht zudem, den armenischen Sprachunterricht für Rückkehrer zu unterstützen. Angesichts der schwierigen Beziehung zwischen der derzeitigen Regierung und der Diaspora scheint der Aktionsplan jedoch einer Massenrückführung nicht besonders aufgeschlossen gegenüberzustehen.
Darüber hinaus bestätigt der Plan die Absicht der Regierung, die Regeln für ethnische Armenier, die die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien beantragen, zu verschärfen. Dem Plan zufolge wird die neue Gesetzgebung eine Aufenthaltsdauer für Mitglieder der Diaspora vorschreiben, bevor ihnen die Staatsangehörigkeit gewährt wird. Weder in öffentlichen Erklärungen von Amtsträgern noch im Aktionsplan wurde bislang offengelegt, wie lange Antragsteller voraussichtlich in Armenien wohnen müssen. Ähnliche Inlandsaufenthalte wurden auch zur Voraussetzung für die Wahlberechtigung jener Armenier erhoben, die zwar die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien besitzen, aber im Ausland leben.
In früheren Erklärungen von Amtsträgern wurde erläutert, dass das beschleunigte Einbürgerungsverfahren in den letzten Jahren Zehntausenden von Mitgliedern der Diaspora ermöglicht habe, Reisepässe für internationale Reisen zu erhalten – ohne eine echte Verbindung zum Land zu besitzen.
Was fehlt
Das Rückkehr- und Heimatrecht der vor drei Jahren aus ihrer Heimat vertriebenen Armenier von Berg-Karabach spielt im Aktionsplan der Regierung ebenso wenig eine Rolle wie die Befreiung der seither in Baku gefangen gehaltenen Führung der einstigen Republik Arzach.
[Info]
Tessa Hofmann ist Autorin und Mitarbeiterin der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) zum Thema Armenien.