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COP17: Indigene Völker brauchen Entscheidungsmacht beim Biodiversitätsschutz

Tag des indigenen Widerstands (12. Oktober)

Bozen, Göttingen, 12. Oktober 2026

Korallenriffe sind Hotspots der Artenvielfalt, die besonders gefährdet sind. Foto: Jim E Maragos, U.S. Fish and Wildlife Service, Public Domain

Zum Tag des indigenen Widerstands am 12. Oktober fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) indigene Völker als gleichberechtigte Akteure des Biodiversitätsschutzes anzuerkennen. „Ihre Territorien sind Hotspots der Biodiversität, weil Indigene Völker sie tagtäglich unter größten Risiken gegen Raubbau verteidigen. Darum müssen sie über den Schutz dieser Gebiete auch auf der UN-Biodiversitätskonferenz gleichberechtigt mitentscheiden dürfen“, erklärt Jan Königshause, Referent für Indigene Völker bei der GfbV.

Der 2022 verabschiedete Globale Biodiversitätsrahmen erkenne die wichtige Rolle Indigener Völker beim Schutz der Natur an und verpflichte die Staaten, ihre Rechte zu achten und ihre wirksame Beteiligung zu gewährleisten. Bei der UN-Biodiversitätskonferenz COP17, die vom 19. bis 30. Oktober im armenischen Jerewan stattfindet, dürften sie daher keinesfalls zu Statisten degradiert werden. „Wer Indigene Völker als unverzichtbare Partner beim Biodiversitätsschutz bezeichnet, ihnen aber die Entscheidungsmacht vorenthält, verkennt ihre Rolle: Sie sind nicht bloß Betroffene von Schutzmaßnahmen oder Lieferanten wertvollen Wissens, sondern eigenständige politische Akteure mit Rechten und eigenen Vorstellungen davon, wie Menschen mit ihrer Umwelt leben wollen“, bekräftigt Königshausen. „Wer an internationalen Verhandlungen teilnimmt, aber weder die Tagesordnung noch die Regeln oder den Umgang mit dem eigenen Wissen mitbestimmen darf, sitzt zwar formal mit am Tisch – entscheidet aber nicht gleichberechtigt mit.“

Die GfbV fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der COP17 für die Anerkennung und Sicherung indigener Land- und Territorialrechte, die wirksame Mitentscheidung Indigener Völker bei Maßnahmen des Biodiversitätsschutzes sowie den Schutz ihres traditionellen Wissens einzusetzen. „Dazu gehört, ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung einzuholen, wenn Vorhaben ihre Rechte und Territorien betreffen oder ihr Wissen nutzen sollen. Für viele Indigene Völker bedeutet Biodiversität zugleich Lebensgrundlage, Beziehungsgeflecht und Gegenstand gemeinschaftlicher Verantwortung. Diese Perspektiven sind keine bloße kulturelle Ergänzung zu wissenschaftlichen Daten. Ihre Perspektiven müssen politische Entscheidungen mitprägen, statt lediglich als kulturelle Ergänzung berücksichtigt zu werden“, so Königshausen.