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Wiederholte Präsidentschaftswahlen in der Republika Srpska (8. Februar) – EU-Institutionen müssen demokratische Rückschritte sanktionieren

Bozen, Göttingen, Sarajevo, 6. Februar 2026

Ein Schild der Republika Srpska in der Nähe von Sarajevo. Foto: GfbV

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) sieht den Wiederholungswahlgang für das Amt des Präsidenten der Republika Srpska, der serbisch dominierten Entität in Bosnien und Herzegowina, als ernsten Stresstest für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union. „Die Wahlwiederholung ist kein isolierter Verwaltungsfehler, sondern Ausdruck systemischer demokratischer Defizite, die seit Jahren bekannt sind und von europäischen Institutionen bislang zu häufig hingenommen wurden“, betont Belma Zulčić, Direktorin der GfbV in Bosnien und Herzegowina. Am 8. Februar muss die Wahl in 136 Wahllokalen wiederholt werden, nachdem die Wahlkommission in Sarajevo dort gravierende Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte.

Die Verantwortung für die Wahlunregelmäßigkeiten liege dabei nicht allein bei lokalen Behörden und politischen Akteuren vor Ort, sondern ausdrücklich auch bei der Europäischen Union und ihren zuständigen Institutionen. „Die EU ist völker- und europarechtlich verpflichtet, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte als zentrale Beitrittsvoraussetzungen in Bosnien und Herzegowina durchzusetzen. Das fortgesetzte Dulden demokratischer Erosion in der Republika Srpska stellt einen Verstoß gegen die eigenen Grundprinzipien und Konditionalitätsmechanismen der EU dar“, sagt Zulčić.

Besonders alarmierend sei das anhaltende Klima der Einschüchterung in der Republika Srpska. „Institutioneller Machtmissbrauch, die strukturelle Diskriminierung nicht-serbischer Bevölkerungsgruppen sowie offener Geschichtsrevisionismus und Genozidleugnung werden von der politischen Führung der Republika Srpska unter Milorad Dodik aktiv gefördert. Unter diesen Bedingungen sind die Voraussetzungen für freie, gleiche und geheime Wahlen nicht erfüllt“, warnt die Direktorin der GfbV in Bosnien und Herzegowina.

Die GfbV fordert die EU-Kommission, den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), die EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina sowie die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union auf, den Wahlprozess nicht nur zu beobachten, sondern rechtlich zu bewerten und bei erneuten Verstößen verbindliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine bloße politische Begleitung ohne Konsequenzen sei mit dem Anspruch auf Demokratieförderung nicht vereinbar.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker fordert die EU-Institutionen ausdrücklich auf:
– Wahlmanipulation, politische Einschüchterung und institutionellen Machtmissbrauch deutlich als Verstöße gegen demokratische Grundprinzipien zu benennen,
– gezielte politische und finanzielle Maßnahmen gegen verantwortliche Akteure zu ergreifen, einschließlich der Aussetzung oder Einschränkung von EU-Förderinstrumenten,
– und Fortschritte im EU-Integrationsprozess unmissverständlich an rechtsstaatliche Reformen, Minderheitenschutz und die Anerkennung internationaler Gerichtsurteile zu knüpfen.

„Wenn auf wiederholte Wahlverstöße, politische Einschüchterung und demokratische Rückschritte in der Republika Srpska keine Konsequenzen folgen, legitimieren die EU-Institutionen diese Entwicklungen faktisch. Wahlwiederholungen unter strukturell undemokratischen Bedingungen sind kein demokratisches Korrektiv, sondern ein Symptom institutionellen Versagens. Die Europäische Union steht in der Pflicht, diesem Versagen mit klaren rechtlichen und politischen Konsequenzen zu begegnen“, so Zulčić.