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Scheinwahlen in Aserbaidschan (7. Februar): EU muss sich von aserbaidschanischem Diktator Alijew distanzieren

Bozen, Göttingen, 5. Februar 2024

Karte von Karabach. Wikipedia

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) fordert die europäischen Regierungen auf, sich von dem aserbaidschanischen Diktator Ilham Alijew zu distanzieren. Am 7. Februar wird Alijew zum Präsidenten wiedergewählt. Er führt eine Schmierenkomödie für seine eigenen Bürger und die gesamte internationale Gemeinschaft auf. Was sich in Aserbaidschan abspielt, kann nicht im Entferntesten als Wahl bezeichnet werden. Seit Aserbaidschan im September 2023 mit brutaler Gewalt die Kontrolle über Berg-Karabach übernommen hat, glaubt Alijew, die Oberhand zu haben. Er führt die internationale Gemeinschaft jetzt noch dreister vor. Die internationale Gemeinschaft sollte sich endlich Gehör verschaffen.

Den Friedensprozess unter EU-Vermittlung nutze Alijew, um immer unverschämtere Forderungen an Armenien zu stellen und die Wahrheit umzukehren. So forderte er am 1. Februar, Armenien müsse seine Verfassung ändern, denn hier sei noch der territoriale Anspruch auf Bergkarabach (Arzach) niedergelegt. Von Armenien gehe eine Gefahr für die territoriale Integrität Aserbaidschans aus. Die Situation ist jedoch genau umgekehrt: Aserbaidschan hat das mehrheitlich von Armeniern bewohnte Bergkarabach unter seine Kontrolle gebracht und 100.000 Armenier von dort vertrieben. Das Alijew-Regime nutzt schamlos aus, dass Europa Energiepartner braucht. Über Bestechungsgelder macht es sich Politiker gefügig und nutzte Millionen an EU-Geldern, um die Folterkeller in den eigenen Gefängnissen auszustatten.

Die Leidtragenden dieser Politik seien Regimegegner, Journalisten und Demokraten in Aserbaidschan – und besonders die aus Bergkarabach Vertriebenen. Die EU solle sich für ihr Recht auf Rückkehr einsetzen. Bis das eines Tages möglich sei, müssten besondere Regularien verabschiedet werden: Die Vertriebenen müssen regelmäßig, unbürokratisch und mit Sicherheitsgarantien nach Bergkarabach reisen können, um dort ihr Eigentum zu pflegen und armenische Friedhöfe zu besuchen. Aserbaidschan ist außerdem verantwortlich für den Schutz des Eigentums der Arzach-Armenier vor Vandalismus oder Diebstahl. Weiter müsse Aserbaidschan alle widerrechtlich verhafteten Armenier aus Bergkarabach freilassen. Für die Prozesse gegen sie und die andauernde Inhaftierung fehle jede Grundlage. Die Gefangenen würden nachweislich in Haft gefoltert.