Welcome at the website of Gesellschaft für bedrohte Völker. Your currently used browser is outdated, probably insecure, and may cause display errors on this website. Here you can download the most recent browsers: browsehappy.com

Erpressung statt Verantwortung – Rechtsausschuss stimmt für Kahlschlag bei der EU-Lieferkettenrichtlinie

Bozen, Göttingen, 13. Oktober 2025

Verheerende Waldbrände in Bolivien. Foto: CEJIS

Bei der heutigen Abstimmung des Rechtsausschusses des EU-Parlaments (JURI) zum Omnibus-I-Paket wird aller Voraussicht nach eine Reihe von Änderungsentwürfen angenommen, welche die Wirksamkeit der EU-Lieferkettenrichtlinie als Ganzes infrage stellen.

Sofie Kreusch kommentiert für die Initiative Lieferkettengesetz:

„Als Initiative Lieferkettengesetz sind wir entsetzt über die geplanten massiven Eingriffe in Menschen- und Arbeitsrechte weltweit – und ebenso darüber, auf welch beschämende Art und Weise diese Einigung zustande kam. Dass die konservative EVP offen mit einer Zusammenarbeit mit den Europafeinden von Rechtsaußen drohte, ist ein politischer Tabubruch – und dass die sozialdemokratische Fraktionsspitze einer solchen Erpressung tatsächlich nachgab, ein schwerer Fehler. Die Leidtragenden dieses Machtspiels werden die Arbeiterinnen und Arbeiter entlang globaler Lieferketten sein – deren Rechte der Sozialdemokratie einst ein zentrales Anliegen war. Klar ist: Dieser Gesetzestext darf so nicht verabschiedet werden. Gerade die SPD muss bei den weiteren Verhandlungen standhaft bleiben, statt das hart erkämpfte Lieferkettengesetz zu opfern.“

Jan Königshausen von der Menschenrechtsorganisation Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), die Teil der Initiative Lieferkettengesetz ist, kommentiert:

„Mit der Aufweichung der Sorgfaltspflichten nimmt Europa billigend in Kauf, dass vulnerable Gruppen wie Indigene Völker weiter entrechtet und ihre Lebensräume zerstört werden. Gerade im Amazonas, wo Holz, Soja und Bergbauprodukte für europäische Märkte gewonnen werden, führt das zu Vertreibung, Gewalt und Umweltzerstörung. Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten bleiben so faktisch folgenlos – und Europa macht sich zum Komplizen. Die EU darf ihre Verantwortung nicht auslagern. Ohne verbindliche Haftungsregelungen wird das Lieferkettengesetz zur leeren Hülle und das Versprechen einer wertebasierten Außenpolitik zur Farce.“

Der Vorschlag des Rechtsausschusses sieht vor, die EU-weit einheitliche Haftungsregelung der CSDDD zu streichen. Damit würde Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit genommen, nach EU-Recht Schadenersatz einzuklagen. Sorgfaltspflichten sollen zudem nur noch für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz gelten. In Deutschland wären das nur noch etwa 120 Großkonzerne – ein Bruchteil der 5.200 deutschen Unternehmen, die aktuell von Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG) erfasst sind.

Die Hintergründe zur Zusammenarbeit der konservativen EVP mit den rechtsextremen Fraktionen finden Sie in unserem aktuellen Briefing „Rechtsbündnis gegen Nachhaltigkeit?“ <https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2025/10/Briefing_10_2025_Rechtsbuendnis_gegen_Nachhaltigkeit.pdf>