Bozen, Göttingen, 21. November 2025
Zum Abschluss der Internationalen Klimakonferenz COP30 im brasilianischen Belém zieht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine gemischte Bilanz bezüglich der indigenen Repräsentation bei den Klimaverhandlungen: „Die indigenen Teilnehmer des sogenannten ‚Indigenous Caucus‘ der COP30 haben gemeinsame Positions- und Forderungspapiere erstellt und unermüdlich daran gearbeitet, dass sie in den Verhandlungen berücksichtigt werden“, berichtet Dr. Eliane Fernandes, GfbV-Referentin für Indigene Völker, am heutigen Abschlusstag der Konferenz in Belém. „Die Nationalstaaten, die die internationalen Verhandlungen führen, erlauben aber weiterhin wenig Spielraum für indigene Forderungen. Sie sind weiter damit beschäftigt, ihre Wirtschaften zu stützen – auf Kosten von Klimaschutz und Menschenrechten. Die Bundesrepublik Deutschland bildet hier leider keine Ausnahme.“
Fernandes begrüßt die Demarkierung von zehn indigenen Territorien, die die brasilianische Regierung im Rahmen der COP bekanntgegeben hatte: „Das ist ein wichtiger Schritt, dem viele weitere Folgen müssen. In Brasilien sind noch zahlreiche indigene Gebiete nicht demarkiert. Auch in vielen weiteren Ländern führt mangelnder Schutz der Territorien zu vermehrter Entwaldung durch Brandrodung und Holzraub – mit direkten Auswirkungen auf das Weltklima. Die Indigenen Völker dieser Gebiete sind nachweislich ihre effektivsten Beschützer. Ihre einzigartige Perspektive muss Bestandteil aller Verhandlungen sein.“ Indigene Vertreter und Vertreterinnen betrachten die Demarkierung indigener Territorien als Beitrag zur Minderung von Umweltauswirkungen und zum Schutz der Natur.
In Europa haben Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen und Spanien das Übereinkommen ILO 169 ratifiziert und sich dadurch verpflichtet, die Land-, Konsultations- und Beteiligungsrechte indigener Völker zu achten: „Diese Verpflichtungen muss internationale klima- und biodiversitätspolitische Verhandlungen einschließen. Dazu zählt auch die konsequente Orientierung an der UN-Erklärung über die Rechte Indigener Völker, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie der Local Communities and Indigenous Peoples Platform im Rahmen des Paris-Abkommens“, so Fernandes. „Indigene Beteiligung darf nicht auf Side-Events beschränkt bleiben. Notwendig sind verbindliche Konsultationsmechanismen, transparente Entscheidungsstrukturen und eine direkte Partizipation an den Regierungsverhandlungen, wo die indigenen Vertreterinnen und Vertreter direkt vom indigenen Caucus, und nicht von Nationalstaaten nominiert werden. Nur so können sie sich zum Vorteil aller effektiv in die Verhandlungen einbringen.“