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Sicherheit beginnt mit Gerechtigkeit. Das Recht auf Rückkehr: Die Schweizer Friedensinitiative für Bergkarabach

Von Lena Katharina Pessler

Armenische Zivilisten fliehen vor der aserbaidschanischen Armee. Foto: Ministry of Defence of the Russian Federation/Wikipedia BY 4.0

Am 8. Oktober wurde in der Evangelischen Akademie Berlin eine Initiative vorgestellt, die ein diplomatisches Vakuum füllen soll: die Schweizer Friedensinitiative für Bergkarabach. Sie beruht auf der vom Schweizer Parlament angenommenen Motion 24.4259, die den Bundesrat verpflichtet, ein internationales Friedensforum zu organisieren – mit dem Ziel, einen Dialog zwischen Aserbaidschan und Vertreter*innen der vertriebenen Bergkarabach-Armenier anzustoßen und unter internationaler Aufsicht über Sicherheit und Rückkehrbedingungen zu verhandeln.

Das Recht auf Rückkehr ist völkerrechtlich längst anerkannt – doch seine Umsetzung scheitert am politischen Willen. Genau hier setzt die Initiative an: Sie will einen Rahmen schaffen, in dem über die Umsetzung dieses Rechts für die historisch ansässige armenische Bevölkerung verbindlich verhandelt wird. Zugleich appelliert die Initiative an westliche Staaten, das Thema auf die politische Agenda zu heben und den Prozess aktiv zu unterstützen.

Vom „eingefrorenen Konflikt“ zur Vertreibung
Die Region Bergkarabach ist seit dem Zerfall der Sowjetunion Schauplatz wechselnder Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan. Nach dem ersten Krieg zwischen 1988 und 1994 scheint der Konflikt eingefroren. In der Folge ist das mehrheitlich armenisch bewohnte Gebiet de facto selbstverwaltet. Im zweiten Krieg 2020 verliert Bergkarabach große Teile seines Territoriums und wird weiter isoliert; russische Friedenstruppen sollen den Waffenstillstand überwachen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 aber verschieben sich die regionalen Machtverhältnisse, und Aserbaidschan nutzt – mit Unterstützung der Türkei – die Schwäche Moskaus, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Ab Dezember 2022 blockiert Aserbaidschan von seiner Hauptstadt Baku aus den Latschin-Korridor, die einzige Versorgungsroute zwischen Armenien und Bergkarabach – ein klarer Bruch des Waffenstillstands von 2020. Die Versorgung bricht zusammen: Lebensmittel, Medikamente und Energie werden knapp, Krankenhäuser schließen, Hunger und Unterernährung breiten sich aus. Der Internationale Gerichtshof (IGH) ordnet am 22. Februar 2023 an, den freien Verkehr wiederherzustellen – doch Aserbaidschan ignoriert die Entscheidung. Es folgt ein humanitärer Zusammenbruch.

Am 19. und 20. September 2023 beginnt eine großangelegte Militäroffensive Aserbaidschans. Russische Friedenstruppen missachten ihr Mandat und greifen nicht ein; die Verwaltung von Bergkarabach kapituliert, Baku übernimmt die vollständige Kontrolle. Innerhalb weniger Tage werden mehr als 100.000 Menschen zur Flucht nach Armenien gezwungen – Bergkarabach wird faktisch entvölkert, kulturelle Stätten werden zerstört. Zugleich nimmt Aserbaidschan führende Vertreter*innen des Gebiets willkürlich fest, unter ihnen ehemalige Präsidenten und Regierungsmitglieder.

Analysen von Menschenrechtsorganisationen zeigen ein klares Muster systematischer Entvölkerung und die UN-Sonderberaterin für die Verhütung von Völkermord warnt vor einem möglichen Genozid. Die Staatengemeinschaft allerdings reagiert kaum. Heute leben die meisten Geflüchteten in Armenien unter prekären Bedingungen, viele in Notunterkünften und ohne Arbeit. Nahezu 90 Prozent von ihnen äußern weiterhin den Wunsch, in ihre Heimat zurückzukehren – aus dem Bedürfnis nach Würde, Zugehörigkeit und dem Zugang zu ihrem Land, ihren Kirchen, Friedhöfen und Familiengräbern.

Kein Frieden ohne Rückkehr
Erich Vontobel, Mitglied des Schweizer Nationalrats und Initiator der Motion, schildert in Berlin seine Reise nach Armenien im Herbst 2024: In Begegnungen bitten ihn Vertriebene, ihr Recht auf Rückkehr nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Aus dieser Zusage entsteht politische Initiative. „Wir brauchen keinen Gerichtshof, sondern einen Tisch“, erklärt er – einen Ort, an dem auch die Vertriebenen selbst vertreten sind.

Der ehemalige Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Luis Moreno Ocampo, verweist in seiner Videobotschaft auf die IGH-Anordnung vom 17. November 2023, die das Rückkehrrecht völkerrechtlich bestätigt. Personen, die in Bergkarabach verbleiben oder dorthin zurückkehren wollen, müssen „frei von Zwang und Einschüchterung leben können“. Doch es bestehe eine Repräsentationslücke – niemand vertrete die Vertriebenen gegenüber Baku. Ein international moderiertes Forum sei daher nicht nur symbolisch bedeutsam, sondern notwendig, um Rechte durchzusetzen, nicht nur zu bekennen.

John Eibner (Christian Solidarity International) betont, dass kein Friedensprozess Bestand haben könne, wenn das Recht auf Rückkehr ausgeklammert bleibe. Der laufende, von den USA vermittelte Friedensprozess zwischen Armenien und Aserbaidschan berücksichtigt die Rückkehr bislang nicht. Diese Lücke will die Schweizer Initiative schließen, um langfristig Sicherheit und Gerechtigkeit miteinander zu verbinden.

Voraussetzungen sicherer Rückkehr: mehr als Recht
Die Initiative setzt damit dort an, wo Betroffene seit 2023 an Grenzen stoßen. Sichere Rückkehr ist keine logistische, sondern eine rechtliche und politische Aufgabe. Sie erfordert Schutz vor willkürlicher Verhaftung und faire Verfahren, Garantien gegenüber Diskriminierung und für Teilhabe an Sprache, Bildung, Kultur und lokaler Selbstverwaltung. Ebenso notwendig sind die Rückgabe oder Entschädigung von Eigentum und der Schutz kulturellen Erbes.

Unabhängiges internationales Monitoring müsste die Lage dokumentieren und Missstände öffentlich machen. Ebenso entscheidend sind sichere Korridore und humanitärer Zugang, die Bewegungsfreiheit und Versorgung gewährleisten. Ohne solche Garantien bleibt Rückkehr ein leeres Versprechen – oder ein Risiko für jene, die es wagen.

[Info]
Lena Katharina Peßler hat Politikwissenschaften in Regensburg studiert und absolviert gerade ein Praktikum bei der GfbV, in dessen Rahmen sie diesen Artikel verfasst hat.