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Rohingya in Myanmar

Völkermord im Hintergrund

Un campo profughi dei Rohingya in Bangladesh. Foto: EU/ECHO/Pierre Prakash via Flickr. Un campo profughi dei Rohingya in Bangladesh. Foto: EU/ECHO/Pierre Prakash via Flickr.

Nachrichten über den Militärputsch in Myanmar und die juristische Verfolgung von Aung San Suu Kyi haben das Leiden der Rohingya in den Hintergrund gedrängt. Doch der Völkermord an dieser Ethnie geht unvermindert weiter, Millionen Vertriebene leiden in Flüchtlingslagern, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) heute berichtet. „Die westlichen Medien haben den Völkermord an den Rohingya einfach vergessen“, kritisiert Jasna Causevic, GfbV-Referentin Genozid-Prävention und Schutzverantwortung. „Die Verbrechen gegen diese Volksgruppe begannen schon unter der letzten Militärdiktatur. Als Quasi-Staatschefin hat Aung San Suu Kyi den Genozid gerechtfertigt und verteidigt. Jetzt verschleiern die konstruierten Anklagen gegen sie die weit größeren Vergehen an den Rohingya.“

Vor fast zwei Jahren hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) Myanmar aufgefordert, „alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um alle Taten zu verhindern“, die in der Völkermordkonvention genannt werden. Dazu gehören die „Tötung von Mitgliedern der Gruppe“ und die „vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“. Myanmar muss dem Gericht alle sechs Monate Bericht erstatten. Der Burmese Rohingya Organization UK (BROUK) zufolge widersetzt sich die Militär-Junta, die angeordneten Maßnahmen umzusetzen. Auch die ethnischen Volksgruppen der Karen, Chin und Shan leiden unter der brutalen Herrschaft des Militärs. Nach dem Militärputsch im Februar 2021 sind etwa 1.500 friedliche Demonstrierende ermordet worden. Über 10.000 Menschen wurden verhaftet.

„Die Generäle verhindern jede Transparenz und öffentliche Kontrolle. Das untergräbt die Wirksamkeit angeordneten Maßnahmen des IGH. Das Militär fühlt sich offenbar frei, weiterhin Völkermordakte gegen die Rohingya sowie Gräueltaten gegen die übrige Bevölkerung zu begehen“, so Causevic. „Die juristische Verfolgung einer einzelnen Führungsfigur darf unseren Blick auf diese traurige Realität nicht verstellen.“ Die UNO, die ASEAN-Staaten, die internationale Gemeinschaft und Deutschland müssten mehr tun: Sanktionen gegen Generäle und ein Waffenembargo wären das Mindeste. Die Rohingya und andere bedrohte ethnische Gruppen brauchten mehr als Worte, nämlich konkrete Taten. Die Regierungen Gambias und Argentiniens haben es vorgemacht: Gambia mit der Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag und Argentinien mit der historischen Entscheidung, durch das Prinzip „universeller Rechtsprechung“ schwerwiegende Verbrechen zu verfolgen, auch wenn diese nicht in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden.